Vorsorgerecht

“Wer entscheidet für mich, falls ich nicht mehr für mich entscheiden kann?”

Diese und ähnliche Fragestellungen sind charakteristisch für das Vorsorgerecht.

Viele Menschen scheuen die Auseinandersetzung mit dieser und anderen Fragen. Man sollte sich jedoch vor Augen führen, dass man nicht nur sich, sondern auch seinen Angehörigen und Mitmenschen für den Fall des Falles einen großen Gefallen tut, wenn man derartige Fragen klar, deutlich und unmissverständlich beantwortet solange man dazu in der Lage ist.

Nur so können Sie sich sicher sein, dass Ihr Wille respektiert und beachtet wird.

Ihre Angehörigen und Mitmenschen kennen Ihre Entscheidung und können entsprechend handeln. Hierdurch wird ein Streit über Ihren mutmaßlichen Willen vermieden. Ein Streit über den mutmaßlichen Willen gehört hierbei ebenfalls zum Gebiet des Vorsorgerechts.

Sie haben verschiedene Möglichkeiten, Vorkehrungen zu treffen:

  • Vorsorgevollmacht
    Eine Vorsorgevollmacht dient dazu, eine Person Ihres Vertrauens für den Fall mit einer Vollmacht zu versehen, dass Sie nicht mehr selber in der Lage sind, bestimmte Angelegenheiten zu regeln. Das kann beispielsweise die Erledigung von Bankgeschäften oder Behördenangelegenheiten sein oder auch der Abschluss eines Heimvertrags. Sofern Sie keine Vorsorgevollmacht erstellt haben und Ihre Angelegenheiten – teilweise – nicht mehr selber erledigen können, wird ein gerichtliches Betreuungsverfahren eingeleitet, um eine dritte Person mit Vollmacht auszustatten, um Ihre Angelegenheiten für Sie zu regeln. Das gerichtliche Betreuungsverfahren wird auch dann durchgeführt, falls Sie Angehörige haben, die diese Aufgaben für Sie übernehmen möchten. Dies ist erforderlich, da diese erst durch das Gericht zum Betreuer bestellt werden müssen. Eine ordnungsgemäß erstellte Vorsorgevollmacht kann in vielen Fällen die Einleitung eines Betreuungsverfahrens verhindern.
     
  • Patientenverfügung
    Mit einer Patientenverfügung kann man bestimmte Entscheidungen im Bereich der medizinischen Versorgung im Voraus für den Fall treffen, dass man später nicht mehr in der Lage ist, diese Entscheidung wirksam zu fällen. Hierbei handelt es sich zum Beispiel um die Frage, ob lebensverlängernde Maßnahmen bei unheilbaren Krankheiten durchgeführt werden sollen. Es geht es darum, den eigenen Willen hinsichtlich der Behandlung von Krankheiten zu einem Zeitpunkt schriftlich niederzulegen, zu dem eine solche Entscheidung noch eigenverantwortlich getroffen werden kann.
     
  • Betreuungsverfügung
    Die Betreuungsverfügung ist von Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht zu unterscheiden. In einer Betreuungsverfügung können Sie Wünsche hinsichtlich einer Betreuung äußern, die Sie im Betreuungsfall möglicherweise krankheitsbedingt nicht mehr zum Ausdruck bringen können. Es geht darum, dass Sie auf die Entscheidungen des Bevollmächtigten wirksam Einfluss nehmen können. Sie können beispielsweise festlegen, wer Ihr Betreuer werden soll oder wer keinesfalls Betreuer werden soll. Auch können festlegen, welche Ihrer Wünsche und Gewohnheiten vom Betreuer zu respektieren sind. Sie können zum Beispiel festlegen, ob Sie zu Hause oder in einem (bestimmten) Pflegeheim versorgt werden möchten.

Ich bin neben meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt auch als gerichtlich bestellter Berufsbetreuer tätig. Daher weiß ich, welche Fragen sich im Falle des Falles stellen und welche Möglichkeiten und Werkzeuge das Vorsorgerecht an die Handgibt, um diese Fragen schon vorab beantworten zu können. Ich empfehle Ihnen vor dem Hintergrund meiner Berufserfahrung, sich wirksam und umfassend abzusichern, solange Sie hierzu in der Lage sind.

Ich bin Ihnen gerne dabei behilflich, eine maßgeschneiderte und rechtswirksame Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung oder Betreuungsverfügung zu erstellen.

Nur durch eine individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Lösung können Sie die Gefahr abwenden, dass Sie Ihren Willen nicht ausreichend klar zum Ausdruck bringen oder bestimmte Punkte vielleicht sogar vergessen. Bei einem derart wichtigen Thema sollten Sie nichts dem Zufall überlassen, sondern sich an mich wenden, damit ich Ihnen fachmännisch mit Rat und Tat zur Seite stehen kann.

 
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Rechtsanwalt Gregor U. Quodbach

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