Testamentsvollstreckung

Ein Testamentsvollstrecker wird durch den Erblasser eingesetzt und ist damit beauftragt, die Regelungen des Testaments oder des Erbvertrags entsprechend umzusetzen und durchzusetzen.

Sofern es sich nicht um einfachste Erbkonstellationen handelt, ist die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers fast immer ratsam. Der Testamentsvollstrecker hat eine Vertrauensposition inne und es ist sinnvoll, dass sich dieser im Erbrecht und in Vermögensangelegenheiten auskennt. Gerade bei komplexeren Sachverhalten fehlt nicht juristisch gebildeten Personen der Überblick und das Hintergrundwissen, um das Testament zügig zu vollziehen und den Nachlass auseinanderzusetzen.

Gerne dürfen Sie mich als Testamentsvollstrecker einsetzen. Ich werde dafür Sorge tragen, dass die letzter Wille umgesetzt wird.

 
schließen ×

Kontakt

Rechtsanwalt Gregor U. Quodbach

 Konrad-Zuse-Ring 14c
 41179 Mönchengladbach

 02161 / 990 99 32
 03222 / 394 73 82

 post@ra-quodbach.de


Kontaktformular