Verkehrsstrafrecht Mönchengladbach

Verkehrsstrafrecht

Wo Verkehrsrecht und Strafrecht aufeinandertreffen

Im Straßenverkehr ist die Grenze zwischen erlaubtem und verbotenem Verhalten und damit der Übergang vom reinen Verkehrsrecht zum Strafrecht schnell überschritten. Das Verkehrsstrafrecht ist öfter einschlägig, als den meisten Menschen bewusst ist. So macht man sich unter Umständen, sobald man dem Vordermann nur für einen Zeitraum von wenigen Sekunden etwas näher auffährt, strafbar wegen einer Nötigung. Auch das Verlassen des Unfallortes (selbst nach einem kleinen Parkrempler, den man vielleicht noch nicht einmal realisiert hat, weil der Anstoß so leicht war) begründet unter Umständen direkt eine Strafbarkeit wegen Fahrerflucht (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort). Spätestens wenn Sie mit einem strafrechtlichen Problem im Verkehrsrecht konfrontiert sind, sollten Sie Kontakt zu einem Rechtsanwalt oder Fachanwalt aufnehmen. Gerne stehe ich Ratsuchenden in Mönchengladbach und Umgebung als Rechtsanwalt und Strafverteidiger zur Seite.

Ihr Rechtsanwalt in Mönchengladbach

Aufgrund meiner umfassenden Erfahrung im Strafrecht und insbesondere im Verkehrsrecht bin ich in der Lage, Ihnen auch bei Fragen und Problemen im Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitsrecht kompetent und schnell zur Seite zu stehen. Es ist in diesem Zusammenhang unerheblich, ob es sich um ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht), eine Trunkenheitsfahrt, oder um das Verursachen eines Verkehrsunfalls unter Alkohol- oder Drogeneinfluss handelt. Aufgrund meiner Tätigkeit bin ich mit sämtlichen Facetten des Verkehrsstrafrechts vertraut. Gerne empfange ich Sie in meiner Kanzlei in Mönchengladbach, damit wir Ihren individuellen Fall und die weitere taktische Vorgehensweise besprechen.

Im Verkehrsstrafrecht verfüge ich über eine Vielzahl an Erfahrungen. Diese erstrecken sich von der Begleitung und Steuerung von Ermittlungsverfahren bis hin zur Verteidigung in den gerichtlichen Hauptverhandlungen.

Strafrecht / Verkehrsrecht - Unfallregulierung und Schadensersatz

Insbesondere als Unfallverursacher werden Sie feststellen, dass Sie nicht nur mit strafrechtlichen Problemen konfrontiert sind, sondern auch verwaltungstechnisch gefordert werden. Im Rahmen der Unfallregulierung müssten Sie sich mit den Haftpflichtversicherungen "herumschlagen" und noch kritischer wird es, wenn durch den Verkehrsunfall auch Personen zu Schaden gekommen sind. Schadensersatz in Form von zu zahlenden Schmerzensgeldern kann sehr teuer werden! Dank meiner gesammelten Erfahrungen im Strafrecht und Verkehrsrecht kann ich Sie effizient vertreten.

Wie der Polizei gegenüber verhalten?

Unabhängig von möglichen strafrechtlichen Belangen, haben Sie als Unfallbeteiligter die Unfallstelle zu sichern und danach – sofern nötig – erste Hilfe zu leisten. Auch ist die Polizei – zumindest immer dann, wenn Menschen verletzt worden sind – zu benachrichtigen. Selbstverständlich können Sie gegenüber der Polizei vor Ort Angaben über den Unfallhergang machen, als Rechtsanwalt rate ich Ihnen aber, von Ihrem Schweigerecht Gebrauch zu machen. Sie sollten in jedem Fall keine Schuldeingeständnisse machen.

Rechtsanwalt Strafrecht - Kontakt zur Kanzlei in Mönchengladbach

Sind Sie in einen Unfall verwickelt? Droht Ihnen der Führerscheinentzug? Wirft man Ihnen Drogen- oder Alkoholkonsum am Steuer vor? Was immer Ihnen Sorgen bereitet, mit meinen Erfahrungen im Verkehrsrecht bin ich Ihr Ansprechpartner.

Kontaktieren Sie mich und vereinbaren Sie einen Termin zur ausführlichen Beratung Ihres individuellen Falls. Ich helfe Ihnen schnell, kompetent, unkompliziert und vorurteilsfrei. Ich freue mich, Sie in meiner Kanzlei in Mönchengladbach begrüßen und Sie vertreten zu dürfen.

 
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Kontakt

Rechtsanwalt Gregor U. Quodbach

 Konrad-Zuse-Ring 14c
 41179 Mönchengladbach

 02161 / 990 99 32
 03222 / 394 73 82

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