Verkehrsstrafrecht Schmerzensgeld Mönchengladbach

Rechtsanwalt Verkehrsstrafrecht Schmerzensgeld

Wegen des gestiegenen Verkehrsaufkommens in den vergangenen Jahren sind Unfälle keine Seltenheit mehr. Kleine Rempler sind hierbei zwar ärgerlich, aber in der Regel unkritisch. Anders sieht es allerdings aus, wenn sich Unfälle auf Schnellstraßen oder Autobahnen ereignen. Durch die wesentlich höheren Geschwindigkeiten, werden bei Zusammenstößen regelmäßig auch die Insassen verletzt. Je nach Schwere des Verletzungsgrades müssen die Unfallverursacher mit z. T. immensen Schmerzensgeldforderungen des Gegners rechnen. Oder sind Sie womöglich selbst Beteiligter/Opfer eines Unfalls und möchten nun Schmerzensgeld einfordern oder einklagen? Überlassen Sie nichts dem Zufall und versuchen Sie nicht, Ansprüche auf eigene Faust durchzusetzen bzw. unberechtige abzuwehren - lassen Sie sich stattdessen von einem im Verkehrsrecht erfahrenen Rechtsanwalt kompetent vertreten. Rechtsanwalt Gregor Quodbach aus Mönchengladbach vertritt Mandanten sowohl gerichtlich als auch vorgerichtlich.

Rechtsanwalt Mönchengladbach - Schmerzensgeld einklagen bzw. abwehren

Egal ob es um die Abwehr oder das Einklagen einer Schmerzensgeldzahlung geht, Sie werden in jedem Fall die Hilfe eines im Strafrecht und Verkehrsrecht erfahrenen Rechtsanwalts nehmen müssen. Unfallverursacher können hier schnell in existenzbedrohende Finanzprobleme geraten und als Geschädigter eines Verkehrsunfalls laufen Sie Gefahr, dass Sie ggf. mit nur unzureichendem Schadensersatz abgespeist werden. Die Erfahrung zeigt, dass sämtliche Regulierungen bzgl. Schadensersatzsprüchen deutlich unkomplizierter laufen, wenn Sie von Anfang an einen Anwalt hinzuziehen. Als Rechtsanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt auf Strafrecht und Verkehrsrecht, sind mir auch sämtliche Schnittstellen zwischen diesen Rechtsgebieten geläufig. Gerne empfange ich Sie in meinen Kanzleiräumen in Mönchengladbach.

Wie hoch fällt die Zahlung eines Schmerzensgeldes aus?

Die genaue Höhe eines Schmerzensgeldes kann man nicht pauschal nennen, da diese immer abhängig vom Einzelfall und vom Verhandlungsgeschick des beauftragten Anwalts ist. Die Schwierigkeit hierbei ist, dass es keine rechtsverbindlichen konkreten Vorgaben gibt, jedoch existieren Sammlungen von Gerichtsurteilen, die regelmäßig für Vergleiche herangezogen werden. Da wären vor allem Folgende zu nennen:

  • Beck’sche Schmerzensgeldtabelle mit Datenbank IMMDAT von Slizyk
  • Celler Schmerzensgeldtabelle des Oberlandesgerichts Celle
  • Schmerzensgeldtabelle Hacks/Ring/Böhm (auch ADAC-Schmerzensgeldtabelle)

Als etwaige Orientierung mögen diese Tabellen reichen, aber sie können keinesfalls die Erfahrung eines Rechtsanwalt ersetzen. Zuviele Faktoren müssen berücksichtigt und Fragen beantwortet werden. Welche Verletzung liegt vor? Inwieweit beeinflusst diese ggf. längerfristig Ihre Arbeitsfähigkeit? Sind bleibende Schäden zu erwarten? Wenn Sie als Geschädigter eines Verkehrsunfalls daher eine angemessene Zahlung von Schmerzensgeld sicherstellen möchten, wenden Sie sich umgehend an meine Kanzlei in Mönchengladbach.

Zusätzliche Ansprüche? - Ihre Kanzlei in Mönchengladbach

Der Ausgleich eines erlittenen Schadens ist keineswegs immer mit einer einmaligen (ggf. auch hohen) Schmerzensgeldzahlung getan. Hat ein Verkehrsunfall beispielsweise eine dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigung zur Folge, kann alternativ die längerfristige Zahlung einer unfallbedingten Rente in Frage kommen. Die Bemessung einer angemessenen Höhe der Rente sollte in jedem Fall durch einen erfahrenen Rechtsanwalt erfolgen. Die Ergebnisse von Gutachtern der zahlungspflichtigen Versicherung sind stets mit Vorsicht zu genießen - denn die Versicherungen haben ein reges Interesse daran, möglichst günstig davonzukommen. Darüber hinaus können Geschädigte auch Anspruch auf Ausgleich eines entstandenen Haushaltsführungsschadens haben. Als seit Jahren im Strafrecht und Verkehrsrecht erfahrener Rechtsanwalt stehe ich Ratsuchenden auch über meinen Kanzleisitz in Mönchengladbach hinaus zur Verfügung.

Jetzt Kontakt zum Anwalt aufnehmen!

Sind Sie mit der Forderung eines Schmerzensgeldes konfrontiert oder möchten Sie dieses als Unfallgeschädigter durchgesetzt wissen? Was immer Ihr Anliegen ist, bei mir sind Sie an der richtigen Adresse! Nehmen Sie am besten gleich telefonisch, über das Kontaktformular meiner Website oder per E-Mail Kontakt zu mir auf. Grundsätzlich ist es möglich, das gesamte Mandat auch ohne persönlichen Besuch in meiner Kanzlei erfolgreich zu bearbeiten. Wenn Sie im näheren Umfeld von Mönchengladbach wohnhaft sind, können Sie mich selbstverständlich auch gerne direkt persönlich in meiner Kanzlei aufsuchen und Ihren Problemfall schildern.

 
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Rechtsanwalt Gregor U. Quodbach

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